Amtliche Feuerungskontrollen

 

Seit 2018 ist der Markt offen. Nicht mehr nur die Kaminfeger sind berechtigt die kantonale Feuerungskontrollen durchzuführen, sondern auch die Heizungsbranche mit entsprechender Weiterbildung.

Seit 2019 führen wir die kantonalen Feuerungskontrollen durch. Das Aufgebot wird jeweils Ende Juni vom Kanton an die Hauseigentümer*innen verschickt. Der Kontroll-Rhythmus für Oel-Heizungsanlagen beträgt 2 Jahre und die für Gas 4 Jahre.